Auf dieser Seite des Blogs findest Du Fragestellungen (Prüfungsaufgaben) und Anworten, die für werdene Handwerksmeister, Bautechniker, Bauingenieure und Archtiketen in dem Studienbereich Brandschutz relavant für Klausuren und Prüfungen sein können.
Der Brandverlauf wird in verschiedenen Phasen unterteilt. Erklären sie bitte den Unterschied zwischen dem „flash over“ und dem „Vollbrand“ (voll entwickelter Brand)“
Der „Vollbrand“ kommt nach dem „flash over“, das Bauteil brennt.
Beschreiben Sie bitte an zwei Beispielen was man darunter versteht, und empfehlen Sie ihm eine sinnvolle Möglichkeit (mit Begründung)
Vorbeugender = Richtige Auswahl der Baustoffe
Erklären Sie bitte ausführlich die folgenden Kurzbezeichnungen für Bauteile F30 – AB und F90 – A, indem Sie
a) die Benennungen nach DIN 4102 erklären und
b) die bauaufsichtliche Benennungen zum jeweiligen Beispiel angeben
F
30-AB Feuerwiderstandsdauer min 30min, Feuerhemmend
und in den tragenden Bauteilen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
F
90-A Feuerwiderstandsdauer min 90min, feuerbeständig
Holz verliert im Brandfalle nur langsam seine Tragfähigkeit. Die Verkohlung auf der Oberfläche ruft durch ihre Dämmwirkung einen natürlichen Brandschutz hervor.
Versicherungstechnischer Begriff = Komplextrennwand
Bei Komplextrennwänden sind die Anforderungen gegenüber dem Brandverhalten größer.
Beschreiben Sie kurz (ohne technische Details) den Unterschied zwischen dem so genannten ersten und zweiten Rettungsweg!
Der Erste Rettungsweg:
ist immer baulich auszuführen. Es wird dadurch gesichert, dass die raumumschließenden
Bauteile entlang dieses Weges baurechtlich festgelegt Feuerwiderstandsklasse
aufweisen. Bei Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, besteht der
erste Rettungsweg aus horizontalen und vertikalen Abschnitten, nämlich: Gänge
im Raum, Wohnungsflure ohne Schutz, etc.
Der Zweite Rettungsweg:
kann eine mit Rettungsgeräte der Feuerwehr erreichbare (anleiterbare)
Fensteröffnung oder eine weitere notwendige Treppe sein.
Im ersten Obergeschoss eines Hotels befinden sich mehrere Konferenzräume. Die Begehung dieser Konferenzräume erfolgt durch einen Flur, der sich von einer Hausseite zur anderen in 80 m Länge erstreckt. Worauf muss bei der Einhaltung der Forderung an den ersten Rettungsweg hierbei geachtet werden?
Es darf nur max. 25 bis 50 m die Länge des Flures bei
Versammlungsstätten betragen. Es müssen Rauchabschnitte von höchstens 25 bis 30
m eingeteilt werden. (Ausgangstüren zum notwendigen Flur)
Welche Besonderheiten des Brandschutzes für Personen sind bei Maisonettewohnungen zulässig?
Auf den eigenen Treppenraum kann nur für die innere
Verbindung einer höchstens zweigeschossigen Nutzungseinheit (z. B.
Maisonettewohnung im Dach) verzichtet werden, wenn in jedem Geschoss ein andere
Rettungsweg erricht werden kann.
Welche Maße müssen bei notwendigen Fenstern (anleiterbare Fensteröffnung) eingehalten werden?
Mind. 0,90 m x 1,20 m, Unterkante nicht höher als 1,20 m
über Fußboden
Fenster im Dachaufbauten dürfen mit ihrer Unterkante oder
einem Anteil davor nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein.
Nennen Sie drei Beispiele für „Sofortmaßnahmen“ (aktiver Brandschutz) der Brandbekämpfung
Brandmeldeanlagen, tragbare Feuerlöscher, automatische
Löscheinrichtungen
Es müssen nach den Industriebaurichtlinien mindestens 3200
l/min vorhanden sein.
Nasse Steigeleitung: dauerhafter Druck auf der Leitung
Trockene Steigeleitung: vorher muss die Leitung aufgedreht
werden
Was ist eine „Brandabschnittsfläche“ und wodurch kann sie von einer anderen abgetrennt werden?
Sind ganze Gebäude, die voneinander durch Abstandsflächen
getrennt, oder Gebäudeteile, die aneinandergebaut, durch innere Trennwände bzw.
Gebäudeabschlusswände von der Qualität von Brandwänden in Teilflächen
aufgeteilt sind.
Beachtungen: -Art und
Gebäudezweck
-Landesbauordnung
(die jeweilige Vorschrift fürs Gebäude)
-Funkenflug
von oben?
Vorbeugender Brandschutz: Erklären Sie bitten den Unterschied zwischen einer G-Verglasung und einer F-Verglasung.
G-Verglasung: auch
im Brand durchsichtig (Glaskeramik, Drahtglas)
F-Verglasung: nach
Brandausbruch undurchsichtig
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