Auf dieser Seite des Blogs findest Du Fragestellungen und Anworten, die für werdene Handwerksmeister, Bautechniker, Bauingenieure und Archtiketen in dem Studienbereich Schallschutz relavant für Klausuren und Prüfungen sein können.
a)
Erläutern
Sie kurz die Bedeutung der beiden schallschutztechnischen Texte für das Bauen.
b)
Welcher
Unterschied besteht zwischen den geforderten Schalldämmwerten der DIN 4109 und
denen der VDI 4100 ? Bitte keine Werte angeben , nur allgemein erklären !
Antwort:
o
a) Die DIN
4109 ist die Norm für den „Schallschutz des Hochbaues“. Diese Norm gibt
Mindestanforderungen des Schallschutzes an. Sie dient für den Menschen , um ihn
gesundheitlich zu schützen und sein
Wohlergehen zu behalten. DIN 4109 → Schallschutz von außen und innen, DIN 4109 → dient
dazu die zweckmäßige Nutzung von Gebäuden (Krankenhäuser, Schulen, öffentliche
Gebäude, usw. .) zu sichern.
VDI 4100
„Schallschutz von Wohnungen“. Die VDI 4100 befasst sich mit Kriterien zur
Planung und Beurteilung des Schallschutzes.
o
b) Der Unterschied der beiden
schallschutztechnischen Texte liegt darin , dass die DIN 4109 nur
Mindestanforderungen und Mindestwert angibt, die erfüllt werden müssen. Die VDI
4100 hingegen setzt höhere Maßstäbe , sie gibt also höhere Werte des
Schallschutzes für Wohnungen an, diese Werte sind jedoch nur Empfehlungen und
müssen nicht erfüllt werden.
2.
Schalldruckpegel
werden in der Schallmesstechnik mit „dB(A)“ angegeben. Erläutern Sie bitte
diese Abkürzung.
Antwort:
o
„dB“ = Dezibel, dient
der Kennzeichnung für logarithmischen Verhältnisgrößen. Bezugsgröße ist die „Hörschwelle“
des Menschen mit einer Schallintensität von 10-12 W/m². Dezibel wird
ermittelt in dem man den „Bel-Wert“ mit 10 multipliziert. Das (A) steht für das
ein Filter , welches den Hörbereich des Menschen (20 Hz und 20000 Hz) angibt.
3.
Im
schalltechnischen Sprachgebrauch kommt es häufig zu Missverständnissen , da
bestimmt Fachbegriffe nicht bekannt sind oder falsch interpretiert werden.
Beschreiben Sie kurz , was unter den folgenden Fachbegriffen zu verstehen ist:
a)
Schallimmission
und Schallemission,
b)
Luftschall
und Körperschall,
c)
Hörschwelle
und Schmerzgrenze des Menschen.
Antwort:
a)
Schallimmission ist die
Summe aller auf den Menschen einwirkenden Geräusche (Fremdgeräusche). Die Schallemission der Schalldruck an der
Schallquelle.
b)
Luftschall entsteht
durch Druckschwankungen , d. h. verdichten und verdünnen der Moleküle. Erreicht
Schall das Ohr , so ist es immer Luftschall. Luftschall hat eine Ausbreitung
bei 20°C, 100 hPa(1000m bar) eine Geschwindigkeit von r = 343 m/s. Körperschall
entsteht , wenn eine Masse in Schwingungen gerät (z.B. das Einschlagen mit dem
Hammer auf eine Wand). Dieser Körperschall wird an die angrenzenden Bauteile
(Wand, Decke oder Boden) weitergegeben . Die Schallart wird als Luftschall
wieder abgegeben.
c)
Hörschwelle ist dort ,
wo man die Reihe der eben noch hörbaren Geräusche wahrnimmt. Ist ein Ton zu
leise, kann dieser nicht gehört werden , obwohl Schallschwingungen das Ohr
erreichen.
Ist eine Ton zu laut so treten flatternde , kitzelnde und schmerzhafte
Empfindungen auf (Schmerzgrenze). Die Schmerzgrenze des Menschen liegt bei 120
dB(A).
4.
Das
Ruhebedürfnis der Menschen ist im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen. Es
kommt deshalb immer häufiger zu Gerichtsprozessen bezüglich des angeblich
schlechten Schallschutzes in Wohnungen. Woran liegt es , dass trotz des
Nachweises über schalltechnische Gutachten der Schallschutz nach DIN 4109 als
erfüllt gilt, aber lärmbetroffene Kläger sich weiterhin durch Lärm gestört
fühlt ?
Antwort:
o
Die DIN 4109 gibt nur
Mindestwert und Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau an. Diese
Werte jedoch sind für die Empfindung des Menschen zu klein, auch wenn die der
Schallschutz nach der DIN 4109 erfüllt wird.
o
Würde ein Bauunternehmer
ein Haus nach der VDI 4100 errichten , so würde er wesentlich positivere Erfahrungen mit den Mietern machen als mit
der Bebauungen nach der DIN 4109.
6.
Lärmschutz
ist nicht nur für das „Wohlbefinden“ in Gebäuden ein wichtiger Gesichtspunkt,
sondern hat auch als „Gesundheitsschutz“ einen hohen Stellenwert. Die Unfallverhüttungsvorschrift
–Lärm (UVV) kennt für das Arbeitsleben zwei Grenzwerte für den Gehörschutz.
Nennen Sie bitte beide Grenzwerte und erläutern Sie stichwortartig ,
worauf Sie als zukünftige(r) Bauleiterin
/ Bauleiter achten müssen.
Antwort:
o
Bei 85 dB(A) spricht man
von einem Lärmbereich, dieser ist auszuschildern und dem Arbeitnehmer ist
persönlicher Hörschutz zu stellen.
o
Bei 90 dB(A) muss persönlicher
Hörschutz getragen werden. Es ist dabei ein „Lärmkataster“ anzulegen.
Der
Wandaufbau einer Reihenhaustrennwand besteht aus:
- Beidseitigem Gipsputz, je Seite d = 10 mm
-
Beidseitige Mauerwerkschale, je Seite
PP8 – 0,8, d = 175 mm,
Dünnbettmörtel
Dünnbettmörtel
- Trennfuge d = 30
mm mit Mineralfaserdämmplatten m = 1 kg/m²
je cm Dicke. Erfüllt diese
Reihenhaustrennwand die Norm und darf so gebaut werden ?
Antwort:
o
Formel zur Berechnung
der flächenbezogenen Masse m’ :
m’
|
=
|
Dicke
des
|
•
|
Rechenwert
|
Bauteils d
|
Rohdicht
|
o
Berechnung einer Schale:
d (m)
|
δ(Dichte)
|
m
|
|
Gipsputz
|
0,010 m
|
-
|
10,00 kg/m²
|
PP8 – 0,8 (DM)
|
0,175 m
|
750 kg/m³
|
131,25 kg/m²
|
flächenbezogene Masse m’ =
|
141,25 kg/m²
|
Weitere
Berechnungen sind nicht notwendig, da die flächenbezogene Masse einer Schale
unter 150 kg/m² liegt. Nach dieser
Ermittlung ist der Schallschutz , der in der Norm festgelegt ist , für diese
Wand nicht erreicht. Diese Wand darf so nicht
gebaut werden.
8.
Ein Motel
mit 150 Übernachtungsräumen soll in unmittelbarer Nähe zur Autobahn an einen
Autobahnzubringer – Bereich A – gebaut werden.
Verkehrsbelastung 80000 Kfz/Tag und Abstand zur Autobahnmitte a = 100m, die Autobahn liegt in einem Tal , so dass eine
Längsneigung der Straße von 7% erforderlich ist.
Da der Architekt bereits mit einem hohen Lärmpegel rechnet , wird die
zur Autobahn zeigende Außenwand ohne Fenster gebaut und erhält nach
Wärmschutzkriterien den folgenden Wandaufbau:
Ø Verblendschale: VHlz – 18 – 1,8 – DF, d = 11,5 cm ,
normaler Mauermörtel
Ø Luftschicht: d = 4 cm
Ø Dämmung: Mineralfaserdämmpl., m = 1
kg/m² je cm Dicke, d = 10 cm
Ø Hintermauerwerk: PP6 – 0,6 – 498 • 248 • 175 mm,
Dünnbettmörtel
Ø Innenputz: Kalkputz, d = 15 mm
Berechnen Sie bitte:
a)
Maßgebliche
Außenlärmpegel,
b)
Erforderliche
Schaldämmmaß (normaler Schallschutz nach DIN 4109)
c)
Flächenbezogene
Masse der Außenwand
d)
Bewertetes
Schalldämmmaß
e)
Beurteilung
der Wand
Antwort:
a)
Ermittlung des
maßgeblichen Außenlärmpegel durch da
Nomogramm.
75 dB
|
+
|
Längsneigung
|
=
|
77 dB
|
2 dB
|
||||
↓
|
||||
Lärmbereichpegel VI
76 – 80 dB
|
b)
Erforderliches
Schalldämmmaß = Schneider S.10.51
erf R’w,res = 50
dB
c)
Flächenbezogene Masse
der Außenwand:
d(m)
|
δ(Dichte)
|
m’
|
||
VHlz
|
0,115 m
|
1720 kg/m³
|
=
|
197,85 kg/m²
|
Luftschicht
|
0,040 m
|
-
|
=
|
-
|
Dämmung
|
0,100 m
|
1kg/m² cm
|
=
|
10,00 kg/m²
|
Hinterm.(PP6)
|
0,175 m
|
550 kg/m³
|
=
|
96,25 kg/m²
|
Innenputz
|
0,015 m
|
-
|
=
|
25,00 kg/m²
|
m’
|
=
|
329,10 kg/m²
|
||
o
d)
Bewertetes
Schalldämmmaß der Außenwand:
R’ W,R =
|
28 lg m’ – 8 dB + 5
dB +
2 dB
|
|
R’ W,R
=
|
28 lg 329,10 kg/m² - 8 dB
+ 5 dB + 2
dB
|
|
R’ W,R =
|
69,5 dB
|
|
e)
Beurteilung der Wand:
Die berechnete Wand ist zulässig , da das erforderte
Schalldämmmaß gewährleistet ist.
9.
Eine
Trennwand zwischen einer Kegelbahn und den angrenzenden Räumen der
Gastwirtschaft wird in der DIN 4109 als Bauteil mit Anforderungen zwischen
„besonders lauten“ und „schutzbedürftigen Räumen“ gesehen.
a)
Welches
Schalldämmmaß muss die Wand nach DIN 4109 erfüllen ?
b)
Aus
Platzmangel schlägt der Architekt auf Wunsch des Bauherrn eine einschalige Wand
aus künstlichen Steinen vor , die beidseitig mit je 10 mm starkem Gipsputz
verputzt sein soll , deren Mauerwerksdicke aber 17,5 cm nicht überschreiten
darf.
Ist dieser Wunsch machbar ? Führen Sie den
Nachweis , indem Sie die Tabelle „Wandrohdichten einschaliger biegesteifer Wände“ zur Ermittlung des Mauerwerks
benutzen.
Antwort:
a)
Erforderliches
Schalldämmmaß = Schneider S. 10.50
erf R’ W = 67
dB
b)
Ermittlung des
Mauerwerks:
d(m)
|
δ(Dichte)
|
m’
|
||
Gipsputz
|
0,010 m
|
-
|
=
|
10,00 kg/m²
|
KSV
2,0
|
0,175 m
|
2100 kg/m³
|
=
|
367,50 kg/m²
|
Gipsputz
|
0,010 m
|
-
|
=
|
10,00 kg/m²
|
m’
|
=
|
387,50 kg/m²
|
||
R’ W,R =
|
28 lg m’
- 20 dB
|
R’ W,R =
|
28 lg
387,50 kg/m² - 20 dB
|
R’ W,R =
|
52,5 dB
|
Der erforderliche Schallschutz kann aus dieser Baustoffdicke
nicht erreicht werden.
Vorschlag: 24 cm
dickes Mauerwerk.
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