SCHALLSCHUTZ


Auf dieser Seite des Blogs findest Du Fragestellungen und Anworten, die für werdene Handwerksmeister, Bautechniker, Bauingenieure und Archtiketen in dem Studienbereich Schallschutz relavant für Klausuren und Prüfungen sein können.


Mit dem Schallschutz von Wohnungen beschäftigen sich die DIN 4109 und die VDI 4100.
a)      Erläutern Sie kurz die Bedeutung der beiden schallschutztechnischen Texte für das Bauen.
b)     Welcher Unterschied besteht zwischen den geforderten Schalldämmwerten der DIN 4109 und denen der VDI 4100 ? Bitte keine Werte angeben , nur allgemein erklären !

Antwort:
o   a)  Die DIN  4109 ist die Norm für den „Schallschutz des Hochbaues“. Diese Norm gibt Mindestanforderungen des Schallschutzes an. Sie dient für den Menschen , um ihn gesundheitlich zu schützen  und sein Wohlergehen zu behalten. DIN 4109 → Schallschutz von außen und innen,                            DIN 4109 → dient dazu die zweckmäßige Nutzung von Gebäuden (Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Gebäude, usw. .) zu sichern.

VDI 4100 „Schallschutz von Wohnungen“. Die VDI 4100 befasst sich mit Kriterien zur Planung und Beurteilung des Schallschutzes.

o   b)  Der Unterschied der beiden schallschutztechnischen Texte liegt darin , dass die DIN 4109 nur Mindestanforderungen und Mindestwert angibt, die erfüllt werden müssen. Die VDI 4100 hingegen setzt höhere Maßstäbe , sie gibt also höhere Werte des Schallschutzes für Wohnungen an, diese Werte sind jedoch nur Empfehlungen und müssen nicht erfüllt werden.




2.      Schalldruckpegel werden in der Schallmesstechnik mit „dB(A)“ angegeben. Erläutern Sie bitte diese Abkürzung.


 Antwort:
o   „dB“ = Dezibel, dient der Kennzeichnung für logarithmischen Verhältnisgrößen. Bezugsgröße ist die „Hörschwelle“ des Menschen mit einer Schallintensität von 10-12 W/m². Dezibel wird ermittelt in dem man den „Bel-Wert“ mit 10 multipliziert. Das (A) steht für das ein Filter , welches den Hörbereich des Menschen (20 Hz und 20000 Hz) angibt.




3.      Im schalltechnischen Sprachgebrauch kommt es häufig zu Missverständnissen , da bestimmt Fachbegriffe nicht bekannt sind oder falsch interpretiert werden. Beschreiben Sie kurz , was unter den folgenden Fachbegriffen zu verstehen ist:
a)      Schallimmission und Schallemission,
b)     Luftschall und Körperschall,
c)      Hörschwelle und Schmerzgrenze des Menschen.

Antwort:

a)      Schallimmission ist die Summe aller auf den Menschen einwirkenden Geräusche (Fremdgeräusche).  Die Schallemission der Schalldruck an der Schallquelle.

b)      Luftschall entsteht durch Druckschwankungen , d. h. verdichten und verdünnen der Moleküle. Erreicht Schall das Ohr , so ist es immer Luftschall. Luftschall hat eine Ausbreitung bei 20°C, 100 hPa(1000m bar) eine Geschwindigkeit von r = 343 m/s.                                   Körperschall entsteht , wenn eine Masse in Schwingungen gerät (z.B. das Einschlagen mit dem Hammer auf eine Wand). Dieser Körperschall wird an die angrenzenden Bauteile (Wand, Decke oder Boden) weitergegeben . Die Schallart wird als Luftschall wieder abgegeben.

c)      Hörschwelle ist dort , wo man die Reihe der eben noch hörbaren Geräusche wahrnimmt. Ist ein Ton zu leise, kann dieser nicht gehört werden , obwohl Schallschwingungen das Ohr erreichen.                                 Ist eine Ton zu laut so treten flatternde , kitzelnde und schmerzhafte Empfindungen auf (Schmerzgrenze). Die Schmerzgrenze des Menschen liegt bei 120 dB(A).



4.      Das Ruhebedürfnis der Menschen ist im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen. Es kommt deshalb immer häufiger zu Gerichtsprozessen bezüglich des angeblich schlechten Schallschutzes in Wohnungen. Woran liegt es , dass trotz des Nachweises über schalltechnische Gutachten der Schallschutz nach DIN 4109 als erfüllt gilt, aber lärmbetroffene Kläger sich weiterhin durch Lärm gestört fühlt ?

 Antwort:

o   Die DIN 4109 gibt nur Mindestwert und Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau an. Diese Werte jedoch sind für die Empfindung des Menschen zu klein, auch wenn die der Schallschutz nach der DIN 4109 erfüllt wird.
o   Würde ein Bauunternehmer ein Haus nach der VDI 4100 errichten , so würde er wesentlich positivere  Erfahrungen mit den Mietern machen als mit der Bebauungen nach der DIN 4109.



6.      Lärmschutz ist nicht nur für das „Wohlbefinden“ in Gebäuden ein wichtiger Gesichtspunkt, sondern hat auch als „Gesundheitsschutz“ einen hohen Stellenwert.              Die Unfallverhüttungsvorschrift –Lärm (UVV) kennt für das Arbeitsleben zwei Grenzwerte für den Gehörschutz. Nennen Sie bitte beide Grenzwerte und erläutern Sie stichwortartig , worauf  Sie als zukünftige(r) Bauleiterin / Bauleiter achten müssen.

Antwort:

o   Bei 85 dB(A) spricht man von einem Lärmbereich, dieser ist auszuschildern und dem Arbeitnehmer ist persönlicher Hörschutz zu stellen.
o   Bei 90 dB(A) muss persönlicher Hörschutz getragen werden. Es ist dabei ein „Lärmkataster“ anzulegen.



Der Wandaufbau einer Reihenhaustrennwand besteht aus:                                                                
       - Beidseitigem Gipsputz, je Seite d = 10 mm                                                                                 
       - Beidseitige Mauerwerkschale, je Seite  PP8 – 0,8, d = 175 mm,
           Dünnbettmörtel                            
       - Trennfuge d = 30 mm  mit Mineralfaserdämmplatten  m = 1 kg/m²  je cm Dicke. Erfüllt diese Reihenhaustrennwand die Norm und darf so gebaut werden ?

Antwort:
o   Formel zur Berechnung der flächenbezogenen Masse m’ :

m’
=
Dicke des
Rechenwert
Bauteils  d
Rohdicht


o   Berechnung einer Schale:

d (m)
δ(Dichte)
m
Gipsputz
0,010 m
-
10,00 kg/m²
PP8 – 0,8 (DM)
0,175 m
750 kg/m³
131,25 kg/m²





flächenbezogene Masse  m’  =
141,25 kg/m²

Weitere Berechnungen sind nicht notwendig, da die flächenbezogene Masse einer Schale unter 150 kg/m² liegt.  Nach dieser Ermittlung ist der Schallschutz , der in der Norm festgelegt ist , für diese Wand nicht erreicht. Diese Wand darf so nicht gebaut werden.


8.      Ein Motel mit 150 Übernachtungsräumen soll in unmittelbarer Nähe zur Autobahn an einen Autobahnzubringer – Bereich A – gebaut werden.
Verkehrsbelastung 80000 Kfz/Tag und Abstand zur Autobahnmitte  a = 100m, die Autobahn  liegt in einem Tal , so dass eine Längsneigung der Straße von 7% erforderlich ist.

Da der Architekt bereits mit einem hohen Lärmpegel rechnet , wird die zur Autobahn zeigende Außenwand ohne Fenster gebaut und erhält nach Wärmschutzkriterien den folgenden Wandaufbau:

Ø  Verblendschale:           VHlz – 18 – 1,8 – DF, d = 11,5 cm , normaler Mauermörtel
Ø  Luftschicht:                  d = 4 cm
Ø  Dämmung:                   Mineralfaserdämmpl., m = 1 kg/m² je cm Dicke, d = 10 cm
Ø  Hintermauerwerk:        PP6 – 0,6 – 498 • 248 • 175 mm, Dünnbettmörtel
Ø  Innenputz:                    Kalkputz, d = 15 mm

Berechnen Sie bitte:
a)      Maßgebliche Außenlärmpegel,
b)     Erforderliche Schaldämmmaß (normaler Schallschutz nach DIN 4109)
c)      Flächenbezogene Masse der Außenwand
d)     Bewertetes Schalldämmmaß 
e)      Beurteilung der Wand


 Antwort:

a)      Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegel durch da Nomogramm.

75 dB
+
Längsneigung
=
77 dB
2 dB








Lärmbereichpegel VI
76 – 80 dB


b)      Erforderliches Schalldämmmaß = Schneider S.10.51

erf Rw,res  =  50 dB


c)      Flächenbezogene Masse der Außenwand:

d(m)
δ(Dichte)

m’
VHlz
0,115 m
1720 kg/m³
=
197,85 kg/m²
Luftschicht
0,040 m
-
=
-
Dämmung
0,100 m
1kg/m² cm
=
10,00 kg/m²
Hinterm.(PP6)
0,175 m
550 kg/m³
=
96,25 kg/m²
Innenputz
0,015 m
-
=
25,00 kg/m²







m’
=
329,10 kg/m²








o    






d)     Bewertetes Schalldämmmaß der Außenwand:
RW,R       =
28  lg m’ – 8 dB  +   5 dB   +   2 dB



RW,R       =
28  lg 329,10 kg/m² -  8 dB  +  5 dB  +  2 dB



RW,R       =
69,5 dB










                                     

e)         Beurteilung der Wand:

Die berechnete Wand ist zulässig , da das erforderte Schalldämmmaß gewährleistet ist.








9.      Eine Trennwand zwischen einer Kegelbahn und den angrenzenden Räumen der Gastwirtschaft wird in der DIN 4109 als Bauteil mit Anforderungen zwischen „besonders lauten“ und „schutzbedürftigen Räumen“ gesehen.

a)      Welches Schalldämmmaß muss die Wand nach DIN 4109 erfüllen ?

b)     Aus Platzmangel schlägt der Architekt auf Wunsch des Bauherrn eine einschalige Wand aus künstlichen Steinen vor , die beidseitig mit je 10 mm starkem Gipsputz verputzt sein soll , deren Mauerwerksdicke aber 17,5 cm nicht überschreiten darf.

Ist dieser Wunsch machbar ? Führen Sie den Nachweis , indem Sie die Tabelle „Wandrohdichten einschaliger biegesteifer  Wände“ zur Ermittlung des Mauerwerks benutzen.

 Antwort:

a)      Erforderliches Schalldämmmaß  =  Schneider S. 10.50

erf R’ W   =  67 dB


b)      Ermittlung des Mauerwerks:


d(m)
δ(Dichte)

m’
Gipsputz
0,010 m
-
=
10,00 kg/m²
KSV 2,0
0,175 m
2100 kg/m³
=
367,50 kg/m²
Gipsputz
0,010 m
-
=
10,00 kg/m²







m’
=
387,50 kg/m²












RW,R   =
28   lg m’   -  20 dB


RW,R   =
28   lg  387,50 kg/m²  -   20 dB


RW,R   =
52,5 dB


                                         







Der erforderliche Schallschutz kann aus dieser Baustoffdicke nicht erreicht werden.
Vorschlag:  24 cm dickes Mauerwerk.

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